Teilnahmebedingungen für die Schwedter Studien- und Ausbildungsmesse, kurz: SAM

I. Grundlagen des Vertrages:

1. Allgemeines

Die Teilnahmebedingungen zur Teilnahme an der Schwedter Studien- und Ausbildungsmesse (genannt SAM) 2020 werden von dem Aussteller mit der Anmeldung zu der Veranstaltung in allen Punkten rechtsverbindlich anerkannt. Die Teilnahmebedingungen insgesamt bilden die rechtliche Grundlage für die Teilnahme an der Veranstaltung und für die Überlassung von Ausstellungsflächen durch die junge Wirtschaft Schwedt e.V., soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben.

Anmeldeschluss ist der 14.08.2020

2. Veranstaltung, Veranstalter, Ansprechpartner
Schwedter Studien- und Ausbildungsmesse 2020

b) Veranstalter und wirtschaftlicher Träger:
junge wirtschaft schwedt e.V.
Berliner Straße 8
16303 Schwedt/Oder
Vorstandsvorsitzender: Hagen Gohlke
Stellvertreter: Charles Dreydorff

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.go-sam.de

Projektbetreuer der Uckermärkischen Bühnen Schwedt:
Frau Kant
(Tel.: 03332 538289)

3. Veranstaltungsort, Dauer und Öffnungszeiten

a) Veranstaltungsort:
Uckermärkische Bühnen Schwedt, Berliner Str. 46 16303 Schwedt

b) Dauer und Öffnungszeiten:

I. Öffnungszeiten:
Freitag, der 08. September 2023 9 Uhr bis 13 Uhr
Samstag, der 09. September 2020 10 Uhr bis 13 Uhr

Aussteller und deren Mitarbeiter dürfen das Gelände und die Messeräume erst eine Stunde vor Beginn der SAM betreten. Sie müssen Diese spätestens drei Stunden nach Schluss der SAM verlassen haben.

 

II. Leistungsumfang

Mit Zustandekommen des Vertrages bestellt der Aussteller zu den unter II festgelegten Standgebühren eine Standfläche in dem Messegeländer der Uckermärkischen Bühnen Schwedt.

Der Leistungsumfangbesteht aus folgenden Komponenten:
1) Standfläche in der mit der Zulassung bestätigten Größe
2) Tische, Stühle nach Bedarf, Stromanschluss, Wlan auf Anfrage

 

4) Marketingaktivitäten

Die junge wirtschaft schwedt e.V. bewirbt die Veranstaltung lokal durch Zeitungsannoncen Plakatierungen und feste Werbeflächen und international per Homepage.

5) Internetpräsenz

Der Aussteller wird online auf der Seite www.go-sam.de mit Unternehmensadresse und Messestanddaten veröffentlicht.

IV. Zahlungsbedingungen - Allgemein

1) Allgemein

Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der SAM erstellten Teilnahmerechnungen sind zu dem in V Nr. 6 genannten Datum fällig. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, sind mit Rechnungsdatum fällig, d.h. in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die SAM 2020 sind an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu leisten.

Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die SAM kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen.

Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt V Nr. 10 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann  die junge Wirtschaft Schwedt e.V. das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aussteller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die SAM kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkaufen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die junge Wirtschaft Schwedt e.V. nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei Umschreibung einer Rechnung oder Adressänderungen wird eine Gebühr von € 20,00 erhoben.

 

V. Allgemeine Vertragsbedingungen

1) Vertragsabschluss

Die Buchung eines Messestandes erfolgt mit der Einsendung der ausgefüllten vorgesehenen Anmeldeformulare unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen, der gültigen Preislisten und sonstiger Richtlinien.

Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Internetseite www.go-sam.de. Elektronische Anmeldungen sind nur dann verbindlich, wenn sie mit dem Namen des Erklärenden und der qualifizierten Signatur versehen sind. Die Anmeldung ist unabhängig von der Bestätigung und Zulassung seitens der jungen wirtschaft schwedt e.V. verbindlich. Mit der Auftragsbestätigung welche durch die junge wirtschaft schwedt e.V. in der Regel spätestens 14 Tage nach Anmeldeeingang erfolgt kommt der Ausstellungsvertrag zwischen Aussteller und  der jungen wirtschaft schwedt e.V. zustande. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande, es sei denn, dass der Aussteller binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht. Abweichende Messestandzuweisungen sowie Nichtberücksichtigungen von Sonderwünschen oder sonstigen Besonderheiten begründen jedoch kein Widerspruchsrecht.

Die junge wirtschaft schwedt e.V. ist berechtigt, den durch die Bestätigung erfolgten Vertragsschluss und ebenso die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn diese aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen.

Anmeldeschluss ist der 14.08.2020. Nach diesem Termin eingegangene Anmeldungen werden auf die Warteliste gesetzt, sofern eine Überbuchung vorliegen sollte.

2) Zulassungsvoraussetzungen:

Die Veranstaltung steht in erster Linie Ausbildungsbetrieben in der Uckermark  offen. Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren Leistungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen und die die Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllen. Die junge wirtschaft schwedt e.V. entscheidet über die Zulassung eines Ausstellers auch aufgrund der Zugehörigkeit seines Ausstellungsprogramms zum Warenverzeichnis der Veranstaltung. Erzeugnisse, die nicht dem Warenverzeichnis der Veranstaltung entsprechen, dürfen nicht ausgestellt werden, soweit sie nicht für die Darstellung bzw. den Funktionsablauf des eigenen Ausstellungsobjekts unabdingbar erforderlich sind. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht, soweit sich ein solcher nicht aus dem Gesetz ergibt.

Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen der jungen wirtschaft schwedt e.V. gegenüber nicht nachgekommen sind oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technischen Richtlinien, allgemeine servicespezifische Geschäfts- und Lieferbedingungen, die Hausordnung oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Nach Anmeldeschluss wird dem Aussteller seine Standzuweisung mitgeteilt. Sollte sich zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Aufplanung eine Änderung der Standfläche ergeben so ändert sich der geschlossene Vertrag nach Maßgabe der Zulassung, es sei denn, dass der Aussteller binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht.

3) Platzierung des Ausstellers auf der Veranstaltung:

Die Platzierung des Ausstellers erfolgt durch  die junge wirtschaft schwedt e.V. aufgrund der Zugehörigkeit der angemeldeten Ausstellungsgegenstände zu einem Ausstellungsthema bzw. Ausstellungsschwerpunkt, sofern möglich. Die Anmeldung von Standwünschen begründet keinerlei Anspruch auf Zuweisung dieser Fläche. Besondere Platzwünsche die nach Möglichkeit berücksichtigt werden stellen keine Bedingung für eine Teilnahme dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden.  Die junge wirtschaft schwedt e.V. behält sich vor, den Aussteller auch nachträglich um zu platzieren und ihm abweichend von der Standbestätigung auch einen Stand in anderer Lage zuzuweisen, die Größe seiner Ausstellungsfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zum Messegelände oder zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen, soweit sie wegen besonderer Umstände ein erhebliches Interesse an solchen Maßnahmen hat. Der Aussteller ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Mitteilung über eine derartige Änderung vom Mietvertrag schriftlich zurückzutreten, wenn hierdurch seine Belange in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden.
Ist die Fläche aus nicht von  der jungen wirtschaft schwedt e.V. verschuldetem Anlass nicht verfügbar, so hat der Aussteller Anspruch auf eine gleichwertige Ersatzfläche oder Rückerstattung des Beteiligungspreises. Eine Forderung auf Schadenersatz besteht nicht.

4) Standgestaltung, Standbetrieb, Verkaufsregelung und Produktpiraterie:

a) Standbau, Standgestaltung und Standsicherheit obliegen dem Aussteller und haben aufgrund der Sicherstellung eines guten Gesamteindrucks nach den allgemeinen Vorschriften und den technischen Richtlinien  der jungen wirtschaft schwedt e.V. zu erfolgen.  Die junge wirtschaft schwedt e.V. behält sich vor, notwendige Weisungen zu erteilen (z.B. Aufstellen von Standbegrenzungswänden, Verlegen von Bodenbelägen). Weitere Auflagen bezüglich der Standgestaltung bleiben vorbehalten. Standbegrenzungswände, Fußboden, Hallenwände, Säulen, Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sowie sonstige feste Halleneinbauten dürfen weder beklebt, benagelt, gestrichen oder anderweitig beschädigt werden. Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers und werden diesem in Rechnung gestellt. Eventuell im Standbereich befindliche Säulen sowie Installations- oder Feuerschutzeinrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standfläche und müssen jederzeit zugänglich sein. Einzelheiten zu Bodenbelägen und deren Befestigungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Technischen Richtlinien.

Die Gestaltung und der Aufbau des Ausstellungsstandes haben so zu erfolgen, dass keine Nachbarfirma durch Exponate, Werbeflächen oder Schauobjekte behindert wird. Jeder Stand muss so aufgebaut, gestaltet und betrieben werden, dass dem Besucher vom Gang aus Einblick in den Stand möglich ist, ohne den Stand selbst betreten zu müssen.

b) Während der Öffnungszeiten der SAM 2020 ist der Stand mit ausreichend Personal zu besetzen und für Besucher zugänglich zu halten. Ein vorzeitiger Abbau des Standes während der Öffnungszeiten ist untersagt. Bei vorzeitigem Verlassen der Messe ohne Zustimmung durch die junge wirtschaft Schwedt e.V. erfolgt die Berechnung einer einmaligen, pauschalen Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 EUR. Fremde Stände dürfen außerhalb der täglichen Messeöffnungszeiten ohne Erlaubnis des Standinhabers nicht betreten werden. Bei Betrieb des Standes sind die gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsrichtlinen zu beachten: Präsentationen dürfen nur auf der Standfläche erfolgen und müssen so angeordnet sein, dass visuelle und akustische Belästigungen der benachbarten Stände oder Behinderungen auf den Stand- oder Gangflächen nicht entstehen. Bei Zuwiderhandlungen ist die junge Wirtschaft Schwedt e.V. nach eigenem Ermessen berechtigt, belästigende oder behindernde Präsentationen zu untersagen und bei erneuter Zuwiderhandlung den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Aussteller stellt  die junge wirtschaft schwedt e.V. in diesem Fall von Schadenersatzansprüchen, die von anderen Ausstellern wegen Störungen geltend gemacht werden frei.

5) Mitaussteller, weitere beteiligte Unternehmen:

Ohne Genehmigung der jungen wirtschaft schwedt e.V. ist es nicht gestattet, einen gemieteten Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben, zu tauschen oder in sonstiger Art zu überlassen; für Firmen die nicht in der Zulassung genannt sind, darf auf dem Stand nicht geworben werden.
Die Nutzung der Standfläche durch mehrere Unternehmen ist nur zulässig, wenn alle dort vertretenen Unternehmen neben dem Aussteller mit dem der Mietvertrag abgeschlossen wird (Hauptaussteller) zusätzlich als Mitaussteller der junge wirtschaft schwedt e.V. schriftlich gemeldet und von ihr zugelassen worden sind. Anzumelden sind als Mitaussteller solche Unternehmen, die auf der vom Hauptaussteller gemieteten Standfläche neben diesem mit eigenem Personal und Ausstellungsgut vertreten sind. Sie gelten auch dann als Mitaussteller, wenn sie zu dem Hauptaussteller enge wirtschaftliche oder organisatorische Bindungen haben. Die Zulassung von Mitausstellern richtet sich ebenfalls nach den Kriterien dieser Teilnahmebedingungen.

6) Zahlungsbedingungen:

Mit der Zulassung kommt der Vertrag zu Stande.

Sollte die Notwendigkeit einer nicht von Seiten  der jungen wirtschaft schwedt e.V. verschuldeten Rechnungsumschreibung bestehen, berechnet  die junge Wirtschaft Schwedt e.V. hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € (in Worten zwanzig Euro).

Bei Fälligkeitsverzug bleibt die Erhebung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz nach §§ 288 II, 247 BGB ab Fälligkeit vorbehalten. Zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 erhoben. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine ist  Die junge wirtschaft schwedt e.V. GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder anderweitig über die Standfläche zu verfügen.

7) Vorbehalte, Force Majeure:

Die junge wirtschaft schwedt e.V. ist berechtigt, die Messe aus wichtigem Grund (z.B. Arbeitskampf, höhere Gewalt) zu verlegen, zu kürzen, zeitweise ganz zu schließen oder abzusagen.  Die junge Wirtschaft Schwedt e.V. ist auch berechtigt, von der Durchführung der Veranstaltung nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Aussteller Abstand zu nehmen, wenn ihr deren wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht gesichert erscheint. Mit der Absage entfallen die wechselseitigen Leistungsverpflichtungen der Vertragspartner; Ansprüche auf Erstattung bereits getätigter Aufwendungen oder Schadenersatz können aus der Absage nicht hergeleitet werden.  Die junge Wirtschaft Schwedt e.V. wird jedoch etwaige an sie bereits erfolgte Zahlungen des Ausstellers für Leistungen, die zum Zeitpunkt der Absage noch nicht erbracht sind zurückerstatten soweit Sie den Ausfall zu vertreten hat. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder einer Kürzung gilt der Vertrag als für die geänderte Zeitdauer abgeschlossen, sofern der Aussteller nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der Änderung schriftlich widerspricht. Eine Reduzierung der vereinbarten Preise erfolgt nicht. Die Erfüllung sämtlicher Serviceleistungen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Muss  die junge wirtschaft schwedt e.V. aufgrund Eintritts höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihr zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung sowie Erlass des Beteiligungsentgeltes.

8) Haftungsausschluss:  

Die junge wirtschaft schwedt e.V. übernimmt keine Obhutspflicht für das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung, bietet aber im Rahmen des Serviceangebots der Veranstaltung den Abschluss eines Ausstellungs-Versicherungs-Rahmenvertrages gegen versicherungsfähige Gefahren wie Feuer, Diebstahl, qualifiziertem Diebstahl, Bruch oder Leckage sowie Wasserschäden und Schäden durch An- und Abtransport an, mit der sich der Aussteller gegen etwaige im Zuge der Veranstaltung eintretende Schäden versichern kann. Ein Formblatt hierzu ist auf der Homepage gesondert vorhanden. Schäden müssen der Polizei und dem Versicherungsmakler schriftlich gemeldet werden, im Falle von Diebstahl, qualifiziertem Diebstahl oder Feuer ist die Polizei und die Ausstellungsleitung innerhalb von 24 Stunden zu informieren. Der Ersatz von Schäden ist ausgeschlossen, wenn eine vom Aussteller verursachte verspätete Schadensmeldung dazu führt, dass die Versicherung  der jungen wirtschaft schwedt e.V. die Übernahme des Schadens ablehnt.

Im Übrigen haftet  die junge wirtschaft schwedt e.V. nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Aussteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit  der jungen wirtschaft schwedt e.V. keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch  die junge Wirtschaft Schwedt e.V., ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung  der jungen Wirtschaft Schwedt e.V. GmbH ausgeschlossen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und insbesondere auch für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sach- oder sonstiger Vermögensschäden gemäß § 823 I und II BGB. Ein Anspruch auf Mietminderung besteht nur, wenn eine Beseitigung von Mängeln der Mietsache fehlgeschlagen ist oder  die junge Wirtschaft Schwedt e.V. trotz angemessener Nachfristsetzung keinen Versuch auf Beseitigung der Mängel unternommen hat. Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten entsprechend für alle Leistungen, die von  der jungen Wirtschaft Schwedt e.V. im Zusammenhang mit der Beteiligung des Ausstellers an der Veranstaltung erbracht werden.

Die junge Wirtschaft Schwedt e.V. hat eine Haftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für die gesetzliche Haftung abgeschlossen. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen (AHB). Die Versicherung deckt ausschließlich Schäden Dritten gegenüber ab. Ferner erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf Messegaststätten und auf Sonderveranstaltungen, die nicht von  der jungen Wirtschaft Schwedt e.V. durchgeführt werden. Der Aussteller hat wegen seiner eigenen Haftung für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Aussteller haftet für Schäden Dritter, die bei Tätigwerden für den Aussteller entstehen wie für eigenes Verschulden.
Die junge Wirtschaft Schwedt e.V. übernimmt keine Haftung für im Rahmen der Messeertüchtigung im üblichen Baustellenmaß stattfindende Beeinträchtigungen wie Baulärm, Staubbelastung oder Bauverschmutzungen im Hallenumfeld.

 

9) Werbung:

Exponate, Drucksachen oder Werbemittel aller Art dürfen nur innerhalb des gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers ausgestellt, nicht aber in den Hallengängen oder im sonstigen Messegelände verteilt werden. Hinsichtlich der Außenwerbung und Sponsoringmaßnahmen aller Art wird auf die Serviceangebote  der jungen wirtschaft schwedt e.V. verwiesen. Das nicht vom Serviceangebot  der jungen wirtschaft schwedt e.V. umfasste Herumtragen oder –fahren von Werbeträgern auf dem Veranstaltungsgelände sowie das Verteilen von Drucksachen und Kostproben außerhalb des Standes ist ausdrücklich nicht gestattet ebenso wie das Ansprechen und Befragen von Besuchern außerhalb des Standes.

Es sind nur messebezogene Werbemaßnahmen der Aussteller zulässig, die nicht gegen geltendes Recht, insbesondere das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb oder die guten Sitten verstoßen. Politische Werbung oder politische Aussagen sind unzulässig, es sei denn, die politische Aussage gehört zum Rahmen der Veranstaltung.

Die junge Wirtschaft Schwedt e.V. ist bei Werbung oder Aussagen, die die öffentliche Ordnung oder den Veranstaltungsfrieden stören berechtigt jedoch nicht verpflichtet, Unterlassung und/oder Entfernung der Störung zu verlangen. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen steht  der jungen wirtschaft schwedt e.V. ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu.  Die junge wirtschaft schwedt e.V. hat zudem das Recht, das störende Material für die Dauer der Veranstaltung sicherzustellen. Die Kosten für die Entfernung unbefugt genutzter oder angebrachter Werbemittel hat der Aussteller zu tragen. Gleiches gilt für Werbemittel, die zur Beanstandung Anlass geben könnten als auch für unbefugt vorgenommene Werbung.

Einzelheiten zur Genehmigung von optischen, sich bewegenden oder akustischen Werbemitteln und Produktpräsentationen (z.B. per Lautsprecher, Film- oder Videovorführung) ist mit dem Uckermärkischen Bühnen Schwedt abzustimmen.

Gebührenpflichtige Genehmigungen zu musikalischen Wiedergaben aller Art sind vom Aussteller bei der Gema einzuholen. Alle Tarifübersichten finden Sie unter www.gema.de/messen.

Die Bestimmungen des Urheberrechts sind zu beachten.

10) Vorzeitige Beendigung des Vertrages:

Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgtem Vertragsschluss auf Veranlassung des Ausstellers grundlos ein vollständiger oder teilweiser Rücktritt von der Messeteilnahme erklärt oder eine Vertragskündigung erklärt, ohne das  die junge wirtschaft schwedt e.V. dieser Erklärung ausdrücklich zustimmt, so bleibt der Aussteller gleichwohl zur Zahlung des Beteiligungsbeitrages in voller Höhe verpflichtet. Weiterhin wird eine einmalige Entschädigung in Höhe von 200,00 EUR dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Für den Fall der Zustimmung  der jungen wirtschaft schwedt e.V. zu Kündigung oder Rücktritt sowie in den Fällen von Rücktritt oder Kündigung mit einschlägigem Grund ist eine pauschale Entschädigung (Schadenpauschale)in Höhe von netto 25 % des Beteiligungsentgeltes zu entrichten, um unter anderem den Verwaltungsaufwand für die Bemühungen die Stellfläche anderweitig zu vermieten abzudecken.

Unbeschadet des Rechts zur Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche ist  die junge wirtschaft schwedt e.V. befugt, vom Mietvertrag sowie von etwaigen Verträgen über Serviceleistungen zurückzutreten bzw. diese fristlos zu kündigen, wenn der Aussteller Verpflichtungen, die sich aus dem Mietvertrag, den Teilnahmebedingungen oder den sie ergänzenden Bestimmungen ergeben, nach erneuter Fristsetzung nicht nachkommt. Ein solches Recht  der jungen wirtschaft schwedt e.V. zur fristlosen Kündigung besteht auch dann, wenn bei dem Aussteller die Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss nicht oder nicht mehr gegeben sind, insbesondere, wenn der Aussteller sein Herstellungsprogramm soweit geändert hat, dass er nicht mehr dem Produktverzeichnis der Messe zugerechnet werden kann. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Aussteller seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen die Durchführung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens bzw. eines entsprechenden Verfahrens nach der Rechtsordnung seines Herkunftslandes beantragt worden ist oder sich das Unternehmen des Ausstellers in Liquidation befindet.

Im Falle einer Kündigung eines Standmietvertrages aus einem der genannten Gründe steht  der jungen wirtschaft schwedt e.V. ebenfalls eine Schadenpauschale in Höhe von netto 25 % des Beteiligungsentgeltes zu. Für den Fall einer außerordentlichen Kündigung seitens  der jungen wirtschaft schwedt e.V. aufgrund einer schuldhaften Vertragsverletzung (z.B. unerlaubte Überlassung der Standfläche, Schutzrechtsverletzungen, Nichtreinigung, Unterlassen unlauterer Werbung, termingerechte Räumung, illegale Standerrichtung, vorzeitiger Standabbau) ist  die junge Wirtschaft Schwedt e.V. berechtigt, vom Aussteller eine in jedem Einzelfall nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vor dem zuständigen Landesgericht zu überprüfende Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 10.000,00 zu verlangen. Sollte sich aufgrund der Vertragsverletzung auch ein Anspruch auf Schadenersatz ergeben, so ist die Vertragsstrafe auf den Schadenersatzanspruch anzurechnen.

11) Fotografieren und sonstige Bildaufnahmen:

Gewerbliche Bildaufnahmen jeglicher Art, insbesondere Fotografieren und Filmen sind innerhalb des Veranstaltungsgeländes gestattet. Die junge wirtschaft schwedt e.V. und mit ihrer Zustimmung auch Presse und Fernsehen sind berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Film- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten- und ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen unentgeltlich zu verwenden.

 

12) Entsorgung, Reinigung, Bewachung:

a) Die Möglichkeit der Entsorgung im Messegelände ist durch das Bereitstellen von Mülltonen für die Teilnehmer gesichert.
b)  Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein.
c) Die allgemeine Bewachung des Veranstaltungsortes und Messeräume erfolgt ab Donnerstag, der 10.09.2020 18 Uhr. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht eine allgemeine Aufsicht.  Die junge wirtschaft schwedt e.V. ist berechtigt, die zur Aufsicht und Kontrolle erforderlichen Maßnahmen durchzusetzen. Eine Bewachung des Eigentums des Ausstellers ist von der allgemeinen Bewachung nicht umfasst. Durch die von  der jungen wirtschaft schwedt e.V. übernommene Bewachung wird insbesondere der Ausschluss der Haftung für Personen und Sachschäden nicht eingeschränkt.

Sonderwachen zur Bewachung des Ausstellereigentums hat der Aussteller selbst zu organisieren; die Bewachung darf nur durch von  der jungen Wirtschaft Schwedt e.V. beauftragte Bewachungsgesellschaften übernommen werden. Wertvolle und leicht zu entfernende Gegenstände sollten insbesondere zur Nachtzeit von den Ausstellern unter Verschluss genommen werden.

13) Ergänzende Bestimmungen:

Bestandteil des Mietvertrages sind die Hausordnung der Uckermärkischen Bühnen Schwedt,  und deren Technischen Richtlinien und übrigen Bestimmungen, die dem Aussteller vor Messebeginn zugehen.

Der Aussteller unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände der Uckermärkischen Bühnen Schwedt dem Hausrecht der Uckermärkischen Bühnen Schwedt.

Die junge wirtschaft schwedt e.V. ist berechtigt, innerhalb der Abbaufrist nicht beseitigte Gegenstände auf Kosten des Ausstellers zu beseitigen. Es bedarf keiner Einlagerung dieser Gegenstände, diese können entsorgt werden. Für die allgemeine Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung der Hallen ist ausschließlich  Die junge wirtschaft schwedt e.V. zuständig. Sämtliche Installationen dürfen nur von  der jungen wirtschaft schwedt e.V. oder von ihr beauftragten Dritten vorgenommen werden. Innerhalb des Standes können Installationen auch von anderen Fachfirmen ausgeführt werden, die  der jungen Wirtschaft Schwedt e.V. auf Anforderung im Vorfeld zu benennen sind.  Die junge wirtschaft schwedt e.V. ist zur Kontrolle der Installationen berechtigt aber nicht verpflichtet. Der Aussteller haftet für die durch die eigenen Installationen verursachten Schäden. Der Aussteller haftet weiterhin für alle Schäden, die durch unkontrollierte Entnahme von Energie entstehen. Für Verluste und Schäden, die durch Störung der Energiezufuhr entstehen haftet  die junge Wirtschaft Schwedt e.V. nur gemäß § 6 AVBElt, § 18 NAV und § 6 AVBWasserV.

14) Salvatorische Klausel:

Alle Ansprüche des Ausstellers gegen  die junge wirtschaft schwedt e.V. sind schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind, innerhalb von 12 Monaten. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen bedürfen der Schriftform. Es ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CISG anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwedt.  Der jungen wirtschaft schwedt e.V. bleibt vorbehalten, ihre Ansprüche alternativ bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz hat. Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln oder Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen gleichwohl gültig. Die sich ergebenen Lücken sollen so geschlossen werden, dass Sinn und Zweck des Vertrages erhalten bleiben.

V) Anmeldeunterlagen

Die Anmeldung ist ausschließlich auf dem beigefügten Formblatt unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen vorzunehmen.

In Anmeldungen aufgeführte Bedingungen und Vorbehalte werden nicht berücksichtigt. Besondere Platzwünsche stellen keine Bedingung für eine Beteiligung dar. Die Anmeldung ist verbindlich.

Die Anmeldung ist erst mit ihrem Eingang bei  der jungen wirtschaft schwedt e.V. vollzogen. Zum Zwecke der automatischen Verarbeitung der Anmeldung werden die Angaben gespeichert und bei der Vertragsvollziehung an Dritte weitergegeben. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluß eingehen, werden nur berücksichtigt, wenn ausreichend Platz vorhanden ist.

VI) Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre der Kunden ist  der jungen Wirtschaft Schwedt e.V. wichtig.  Die junge wirtschaft schwedt e.V. erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG).

Personenbezogene Daten werden nur im organisatorisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Die vom Aussteller angegebenen Daten werden von  der jungen Wirtschaft Schwedt e.V. nur an einzelne Dienstleister für messebegleitende Services weitergegeben. Dies erfolgt ebenso für die Zusendung veranstaltungsbegleitender Angebote, zur Information vor und nach der Veranstaltung, für veranstaltungsbezogene Zusendungen von Werbung und zur Übermittlung und Aktualisierung unserer Ausstellerbestände im In- und Ausland. Der Aussteller hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Auskunft über die gespeicherten Daten gibt die Datenschutzbeauftragte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir verweisen zudem auf die Datenschutzbestimmungen auf unserer
Homepage www.go-sam.de

Stand
Februar 2020

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